Artikel zum Thema: Hochwasserkatastrophe
Bares Geld vom Finanzamt
Die aktuellen Prämien im Überblick:
:: Bildungsprämie
Ab 2002 kann für Ausbildungs-/Fortbildungsaufwendungen von Dienstnehmern im betrieblichen Interesse durch geeignete Fortbildungseinrichtungen eine Prämie in der Höhe von 6 % geltend gemacht werden.
:: Lehrlingsausbildungsprämie
Ab 2002 gibt es für Lehrverhältnisse pro Jahr und pro Lehrling eine Prämie in der Höhe von € 1.000,-.
:: Forschungsprämie
Für Forschungsaufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit volkswirtschaftlich wertvollen Erfindungen kann ab 2002 eine Prämie in der Höhe von 3 % und ab 2003 in der Höhe von 5 % geltend gemacht werden.
:: Investitionssonderprämie im Katastrophenfall
Für Ersatzbeschaffung/Herstellung von Wirtschaftsgütern im Betriebsvermögen, die durch die Hochwasserkatastrophe beschädigt/vernichtet wurden kann ab 1. Juni 2002 bis 2004 für Gebäude eine 5%ige und für sonstige Wirtschaftsgüter eine 10%ige Prämie geltend gemacht werden.
:: Investitionszuwachsprämie
Ab 2002 bis 2004 kann eine Prämie in der Höhe von 10 % für den Investitionszuwachs des Kalenderjahres gegenüber dem Investitionsdurchschnitt der 3 vorangegangenen Jahre geltend gemacht werden. Ausgenommen sind PKW und Kombi, Gebäude, geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte unkörperliche und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter.
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