Artikel zum Thema: Konkurs
Erhöhung Gerichtsgebühren seit August 2011
Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren wurden die Gerichtsgebühren auf Basis der gesetzlich vorgesehenen Valorisierungsregelung mit 1. 8. 2011 indexbedingt erhöht. Davon betroffen sind u.a. die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse, Exekutionsverfahren, Insolvenzverfahren, Pflegeschafts- und Unterhaltsprozesse, Verlassenschaften, Grundbuchssachen, Firmenbuchangelegenheiten oder Beglaubigungen. Die neuen Gebühren sind auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen der Anspruch auf die Gebühr nach dem 31.7.2011 begründet wurde (z.B. Konkursanträge ab 1.8.2011, nicht aber für zuvor eingebrachte und noch nicht abgeschlossene Konkursanträge).
Bild: © Anna Blau - BMF
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Malojer Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
© Malojer Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info